Fabian Mölders – Strafverteidiger
Ich verteidige, weil ich an das Recht auf eine faire Behandlung glaube. Weil ich überzeugt bin, dass jeder Mensch Anspruch auf eine starke Verteidigung hat – unabhängig vom Vorwurf.
Vertrauen ist dabei keine Floskel, sondern Grundlage jeder meiner Verteidigungen.
Sie können darauf zählen, dass ich Ihr Verfahren so ernst nehme, als wäre es mein eigenes.
24/7 für sie da! 015757769860
Sie können mich zu jeder Zeit unverbindlich anrufen oder mir schreiben.
Ihr Strafverteidiger mit Haltung und Empathie.
Wer beschuldigt wird, steht oft nicht nur vor einem Gericht – sondern vor einem existenziellen Einschnitt. Ich verteidige Sie aus tiefster Überzeugung. Nicht Akten. Nicht Vorwürfe.
Strafverteidigung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – in Ihrer vielleicht schwierigsten Lebenslage.
Ich begleite Sie vom ersten Moment an: ob Durchsuchung, Vorladung oder Haft. Dabei bin ich nicht nur Jurist – sondern Ihr Ansprechpartner, Vertrauter und Verteidiger.
Sie sollen verstehen, was passiert – und warum. Ich nehme mir Zeit, erkläre Abläufe, Chancen und Risiken verständlich. Entscheidungen treffen wir gemeinsam – gut informiert und strategisch klug.
Ob telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular – der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.
In diesem Rahmen können Sie mir kurz schildern, worum es geht: Haben Sie eine Vorladung erhalten? Gab es eine Durchsuchung? Sind Sie Beschuldigter oder lediglich Zeuge?
Wichtig: Die Kontaktaufnahme ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
In einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam die ersten drängenden Fragen:
Was wird Ihnen konkret vorgeworfen?
Welche rechtlichen Schritte sind möglich und sinnvoll?
Welche Rechte haben Sie – und was sollten Sie jetzt auf keinen Fall tun?
Dieses Gespräch dient der Orientierung und legt die Basis für das weitere Vorgehen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, mir das Mandat zu erteilen, klären wir die Frage der Vergütung/Honorar, darauf übernehme ich Ihre Verteidigung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Ich reiche eine Vollmacht ein und erkläre, dass künftig ausschließlich über mich kommuniziert wird. So sind Sie vor unüberlegten Aussagen geschützt.
Nach der Mandatierung beantrage ich sofort Einsicht in die Ermittlungsakte.
Erst wenn der Inhalt der Akte bekannt ist, lässt sich seriös beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist – oder ob Schweigen weiterhin die bessere Strategie bleibt.
Ohne Akteneinsicht verteidigt man „im Blindflug“. Das kommt für mich nicht in Frage.
Sobald mir die Akte vorliegt, bespreche ich mit Ihnen den Inhalt – verständlich und ohne juristisches Fachchinesisch.
Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:
Wie stark ist die Beweislage?
Gibt es rechtliche Angriffspunkte oder Verfahrensfehler?
Kommt eine Einlassung in Betracht – und wenn ja, in welcher Form?
Wir entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer Situation passt.
Je nach Fallkonstellation und Aktenlage ist eine Einstellung des Verfahrens (z. B. gegen Auflagen) möglich – ohne Urteil, Strafe oder Eintrag ins Führungszeugnis.
Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, bereite ich Sie umfassend vor und vertrete Sie mit Nachdruck vor Gericht.
Ziel ist immer die beste Lösung für Sie – so diskret und schnell wie möglich.